Kfz-Versicherung Kündigung
Wechsel bzw. Kfz-Versicherung Kündigung
Grundsätzlich kann jede Versicherung, ob für Ihr Motorrad, für Ihr Wohnmobil, für Ihren LKW oder für Ihren PKW, jährlich gekündigt und gewechselt werden. Das einzige, wofür man als Versicherter sorgen muss, ist das rechtzeitige und fristgerechte Einreichen einer schriftlichen Kfz-Versicherung Kündigung. Meist beträgt die Kündigungsfrist ein Monat, sodass diese spätestens Ende November beim Versicherungsunternehmen einlangen muss. Der Versand via Einschreiben oder Fax ist aufgrund der Versandbestätigung am besten geeignet. So kann man bei Bedarf später nachweisen, dass und wann Sie das Kündigungsschreiben übermittelt haben.
Die außerordentliche Kfz-Versicherung Kündigung nach einem Schadensfall
Sowohl der Versicherte, als auch das Versicherungsunternehmen haben das Recht, den Versicherungsvertrag nach einem Schadensfall zu kündigen. Hierbei muss jedoch eine Frist von maximal einem Monat ab Schadensregulierung eingehalten werden. Als Versicherter sind Sie hier jedoch verpflichtet, die gesamte Jahresprämie zu bezahlen. Aus diesem Grunde ist es in der Regel günstiger, die Versicherung nach Ablauf der Vertragsbindung und somit Ende des Jahres zu kündigen. Erfolgt eine außerordentliche Kündigung vonseiten der Versicherung, erhalten Sie eventuell bezahlte Beträge für das restliche Versicherungsjahr retour.
Die außerordentliche Kfz-Versicherung Kündigung nach einer Prämienerhöhung
Eine Prämienerhöhung muss von der Versicherung schriftlich mitgeteilt werden. Innerhalb eines Monats nach Eingang einer solchen Benachrichtigung haben Sie als Versicherter die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst mit Ende Dezember erhalten, können Sie Ihren Vertrag dennoch mit Anfang Januar rückwirkend kündigen.
Kfz-Versicherung Kündigung im Rahmen eines Fahrzeugwechsels
Haben Sie sich ein neues Fahrzeug gekauft, können Sie die Versicherung für Ihr altes Fahrzeug ohne Probleme kündigen und jene für das neue Auto bei einer anderen Versicherung abschließen. Der Abschluss einer neuen Versicherung gilt automatisch als Vertragskündigung der alten Versicherung. Eine ausdrückliche Kündigung beim alten Versicherer ist somit nicht vorgeschrieben, allerdings ratsam.
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