Kfz-Haftpflichtversicherung

Wechseln Sie jetzt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und sparen Sie bis zu 65 Prozent Ihrer Tarifkosten!

Glücklicherweise passiert in der Regel nichts und fährt die meiste Zeit unfallfrei. Dennoch kann es ab und an zu kleineren oder auch zu größeren Unfällen kommen und dann ist es gut, ausreichend versichert zu sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch durchaus sinnvoll, denn schon kleinere Schäden verursachen nicht selten Kosten von mehreren Hundert Euro. Die Kostendeckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung betrifft nicht nur Sachschäden der Unfallgegner, sondern auch Personenschäden und Folgekosten, wie zum Beispiel Schmerzensgelder oder Invalidenrenten. Wer nicht ausreichend versichert ist, kann mit daher erheblichen Kosten rechnen. Die Versicherungssumme ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich hoch. Bei der Suche nach dem geeigneten Angebot ist es somit sinnvoll, nach möglichst hohen Versicherungssummen zu selektieren.

Was ist eine Kfz-Haftpflicht im Detail?

Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Sie deckt alle Schadensersatzansprüche, die bei einem Unfall von Beteiligten zu Recht gestellt werden. Das Ausmaß der Schadensrückerstattung ist unterschiedlich geregelt. Bei Sachschäden werden in der Regel die Kosten für die Reparatur und eventuell auch eine Wertminderung erstattet. Ist die Beschädigung irreparabel und handelt es sich somit um einen Totalschaden, ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Wiederbeschaffungswert, allerdings abzüglich des Restwertes (beispielsweise für die Veräußerung des Autowracks).

Jede Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt dem Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht, das europaweit größtenteils einheitlich gestaltet ist. Die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen weisen zwischen den einzelnen EU-Staaten allerdings teilweise noch sehr deutliche Unterschiede auf.

Die Unterschiede zwischen Kfz-Schadensrecht und allgemeinem Schadensersatzrecht

Nach dem allgemeinen Schadensersatzrecht ist in der Regel derjenige schadensersatzpflichtig, der den Unfall bzw. den Schaden verursacht hat. Da jedoch der versicherungspflichtige Fahrzeughalter nicht immer auch der Fahrer des Fahrzeugs ist, würde diese Regelung Lücken aufwerfen. Aus diesem Grund ist im Kfz-Schadensrecht verankert, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter eines Fahrzeugs haftbar gemacht werden kann – und zwar auch dann, wenn er selber keine direkte Schuld an einem Schaden trägt.

Jeder Halter, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr in Betrieb nehmen möchte, ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§ 5 PflVG )verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. In Deutschland gilt der sogenannte Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass jedes Versicherungsunternehm

Folgende Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen:

  • Personenschäden, wie Heilungskosten, Invalidenrenten u.ä.
  • Sachschäden, wie Reparaturkosten an Fahrzeugen oder Gebäuden oder anderen Objekten
  • Vermögensschäden
  • Immaterielle Schäden, wie zum Beispiel Schmerzensgeld
Die Tarifberechnung

Hinsichtlich der Beitragsgestaltung gibt es kaum Vorschriften, weshalb die Tarife bei den einzelne

en gezwungen ist, einen Erstantrag auf Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Eine Ablehnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

n Versicherungsunternehmen teilweise stark auseinanderklaffen. Die Schadenfreiheitsklasse ist in den meisten Fällen ein wichtiges Merkmal für die Berechnung des Tarifs. Je nachdem, an welcher Stelle des sogenannten Bonus-Malus-Systems man sich befindet, kann man mit mehr oder weniger günstigen Tarifen rechnen. Je länger man schadensfrei fährt, desto höher steigt man in der Schadenfreiheitsklasse. So kann sich die Tarifhöhe mit der Zeit um bis zu 75 Prozent reduzieren. Umgekehrt muss man bei einer besonders hohen Schadensfrequenz mit einer bis zu 260 Prozent hohen Tariferhöhung rechnen (in Österreich beträgt die maximale Tariferhöhung 200 Prozent). Schadenfreie Versicherungsjahre werden in den Versicherungsverträgen vorwiegend als „SF“ bezeichnet.

Abgesehen vom Schadenfreiheitsrabatt werden auch noch folgende Merkmale für die Tarifberechnung herangezogen:

  • Fahrzeugtyp (Reparaturkosten und Schadenhäufigkeit des jeweiligen Modells)
  • Regionalklasse der Zulassung (Häufigkeit von Schäden in dieser Region)

Durch die Deregulierung am deutschen Versicherungsmarkt haben sich auch noch weitere Merkmale zur Tarifgestaltung herauskristallisiert. Speziell bei der Kfz-Versicherung kommen hier noch Einschätzungen hinsichtlich des Fahrers und seines Umfelds hinzu:

  • Alter des Fahrers bzw. Versicherungsnehmers
  • Zeitraum seit dem Erhalt der Fahrerlaubnis des Fahrers bzw. Versicherungsnehmers
  • Alter des Fahrzeugs, Zeitwert und Neuwert
  • Abstellplatz des Fahrzeugs (seit 2007 nicht mehr in der Tarifempfehlung des GDV enthalten)
  • Jährlich gefahrene Kilometerleistung (besonders relevant bei Saisonkennzeichen)
  • Beruf des Fahrers bzw. Versicherungsnehmers (oft sind spezielle Tarife für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel für Beamte vorgesehen)
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder
  • Punktestand im Verkehrszentralregister

Ungünstige persönliche Merkmalen wird in der Regel dadurch entgegengewirkt, indem man das Fahrzeug auf ein anderes Mitglied des Verwandten- oder Bekanntenkreises anmeldet. Zu beobachten ist dies zum Beispiel sehr häufig bei Führerscheinneulingen, die ihr erstes Auto auf einen der Elternteile anmelden.

Die Deckungssumme

Unter dem Begriff Deckungssumme versteht man die maximale finanzielle Entschädigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung. In Deutschland, aber auch in allen anderen europäischen Ländern gibt es eine gesetzliche Mindestdeckung. Für Deutschland sehen diese wie folgt aus.

Für Personenschäden beträgt die Mindestdeckungssumme laut Pflichtversicherungsgesetz (§ 4 PflVG) zurzeit 7,5 Millionen Euro pro Person. Bei Sachschäden beläuft sich die Mindestdeckungssumme auf 1 Million Euro und bei Vermögensschäden beträgt diese 50.000 Euro. Pauschal beträgt diese 50 bis 100 Millionen Euro für alle Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Pro Person ist die Entschädigungsleistung allerdings, je nach Versicherungsunternehmen, auf 8 bis 15 Millionen Euro begrenzt.

Sollte der Schaden die Höhe der Deckungssumme dennoch überschreiten, ist der Versicherte dazu verpflichtet, für die Differenz selbst aufzukommen.

Grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Leistung im R

Der Versicherungsvergleich – kostenlos und anonym online eine günstige Versicherung finden!

Es ist einfacher als man denkt – ein paar Daten eingeben – starten und schon erhält man eine übersichtliche Auflistung der lukrativsten Versicherungsangebote. Das ist jetzt mit diesem Online Kfz-Versicherungsvergleich möglich! Vergleiche Sie hier nicht nur Preise, sondern vor allem auch die Leistungen!

ahmen der Deckungssumme verpflichtet. Dies trifft auch bei grober Fahrlässigkeit zu. Ist der Versicherte allerdings bei der Schadensverursachung betrunken, nicht befugt, das Fahrzeug zu lenken oder wurde Fahrerflucht begangen, kann die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Versicherten einfordern. Wurde der Schaden mit Vorsatz verursacht, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung selbstverständlich leistungsbefreit.

Kfz-Haftpflichtversicherung



© 2011 – lkwversicherung24.de

Zuletzt geändert am:



LOGIN         Impressum         Cookies